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16. August
Wer seine Missetat bedecket, dem wird es nicht gelingen; wer sie aber bekennet und läßt, der wird Barmherzigkeit erlangen. Sprüche 28,13

Hier ist der Weg zur Barmherzigkeit für einen schuldigen und bußfertigen Sünder. Er muß von der Gewohnheit lassen, seine Sünde zu bedecken. Dies Bedecken wird versucht durch Falschheit, welche die Sünde leugnet; durch Heuchelei, welche sie verhehlt; durch Prahlerei, welche sie rechtfertigt; und durch lautes christliches Bekenntnis, das man als Ersatz dafür bieten will.
Des Sünders Pflicht ist es, zu bekennen und zu lassen. Die zwei müssen zusammen gehen. Das Bekenntnis muß ehrlich vor dem Herrn selber abgelegt werden; und es muß ein Anerkennen des Unrechts einschließen, sowie ein Gefühl von der Sündigkeit desselben und Abscheu davor. Wir müssen nicht die Schuld auf andre werfen, noch die Umstände tadeln oder uns mit natürlicher Schwachheit entschuldigen. Wir müssen alles gerade heraussagen und uns als schuldig bekennen. Es kann keine Barmherzigkeit sein, bis dieses gethan ist.
Ferner, wir müssen das Böse lassen; nachdem wir unsren Fehler eingestanden, müssen wir für die Gegenwart und die Zukunft jede Absicht fahren lassen, dabei zu verharren. Wir können nicht in Empörung bleiben und doch bei des Königs Majestät weilen. Die Gewohnheit des Bösen muß aufgegeben werden, sowie alle Orte, Gefährten, Bestrebungen und Bücher, die uns irre führen könnten. Nicht wegen des Bekenntnisses noch wegen der Besserung, aber in Verbindung damit finden wir Vergebung durch den Glauben an das Blut Jesu.